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Mittwoch, 8. August 2012

...und dann kam das Visum

...oder eben auch nicht!


DIESER EINTRAG KÖNNTE IM ÜBRIGEN BESONDERS INTERESSANT SEIN FÜR ALL MEINE NACHFOLGERINNEN!!!

Tja, und da sag nochmal wer, das ginge alles so reibungslos von statten...
ich hab gestern in der Botschaft angerufen, um zu erfragen, was ich denn für mein Arbeitsvisum brauche. (zum vergleich, die letzten, die drüben waren hatten entweder ein Working Holiday Visum oder ein special hum. serv. Visa, wofür sie dort angerufen und ihr Situation geschildert hatte und dann hat die Botschaft ihr das gegeben, ohne das sie das groß beeinfluss konnte, ich hatte es genauso gemacht und nur gehört, dass ich dafür den COE bräuchte...  die Botschaft scheint sich nicht ganz einig zu sein xD )
Als ich dort anrief, sagte man mir, ich brauche einen COE, certificate of eligibility, den alle bekommen, die an eine Uni gehen... oder eben arbeiten, wie wir jetzt wissen Dx
Den COE hätte die japanische Seite vor so ca 3 Monaten in Japan beantragen müssen.
Wir erinnern uns... vor 3 Monaten in Mai hatte ich mich noch nicht mal beworben, geschweige denn war an meinen Abflug oder das Jahr in Japan zu denken... das wäre also mal total nicht möglich gewesen...
ich daraufhin Kamei-san, Frau Beer und Yuo-san ne Mail geschrieben, total  verzweifelt,weil ich nicht weiß, was ich da jetzt machen sollte, da ich für das working holidays Visum eigentlich nicht Infrage komme, schließlich habe ich den Arbeitsvertrag ja schon längst unterschrieben!
You und Beer waren natürlich prompt im Urlaub, waren aber genauso überrascht wie ich, dass das auf einmal so nicht geht.
Am nächsten morgen bekam ich einen Anruf... aus Japan... ich noch völlig schlaftrunken und total am Panikmachen... weil es war Kamei-san... OMEIGOTT DU MUSST JETZT AUF ANHIEB PERFEKTES HÖFLICHES JAPANISCH SPRECHEN... hat nicht funktioniert! Aber Kamei war so freundlich und sprach Englisch!! und ich habe so gut es ging au japanisch geantwortet.
Er hat sich ganz oft bei mir entschuldigt, dass der fehler auf seiner Seite liegt und ich doch bitte versuchen soll, das working holiday Visum zu bekommen... eigentlich wollte ich mir das für später aufheben, da man das ja nur einmal bekommt :(
Ich hab dann aber nochmal mit der Botschaft telefoniert, wie es mir von Kamei-san aufgetragen wurde (ja, ich bin ein liebes Arbeiterchen xD )
Und am Telefon erklärte mir dann die sehr nette Frau Bödeker, was zu tun ist.
Für ein Praktikumsvisum komm ich leider nicht in Frage, da mein gehalt leider zu hoch ist, das ärgert mich ziemlich,wäre das odhc weniger Aufwand gewesen für mich und wie gesagt, working holiday aufheben für später...
Jetzt darf ich also für mein Visum folgende Dinge nachweisen: (meine eigenen Anmerkungen in kursiv dazugedichtet... ;) )

1. Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums für einen Ferienarbeitsaufenthalt


  1. Die Antragsteller besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit. (jup)

  2. Der Zweck der Einreise besteht darin, Ferien in Japan - einhergehend mit der Möglichkeit einer Beschäftigung - zu verbringen. (euh, eher...weniger? aber das schummeln wir dann halt hin, ne? << )

  3. Die Antragsteller sind zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens achtzehn (18) und höchstens dreißig (30) Jahren alt. (HORRAY)

  4. Die Antragsteller werden nicht von Unterhaltsberechtigten (Ehegatte, Kinder) begleitet. (Lena muss also doch hier bleiben... wird sie total doof finden... xD )

  5. Die Antragsteller sind im Besitz gültiger Reisepässe und Rückflugscheine oder weisen ausreichende Mittel zum Kauf solcher Flugscheine nach (ca. 1.200 EUR). (hab ich da^^°)

  6. Die Antragsteller verfügen über angemessene Mittel für ihren Unterhalt für die erste Zeit ihres Aufenthalts in Japan (ca. 5.000 EUR, bzw. 500.000 YEN). (jup... wird eng, aber jup...)

  7. Den Antragstellern ist bisher noch kein Visum für einen Ferienarbeitsaufenthalt erteilt worden. (und genau das nervt mich grad so an...)

  8. Die Antragsteller legen für die Zeit des Aufenthalts in Japan die Kopie eines Versicherungsscheins oder eines Antragsformulars für eine Versicherung vor, die im Falle einer Schädigung zum Beispiel durch Krankheit oder Unfall Entschädigung leistet (Auslandsreisekrankenversicherung, etc.). (hab ich ja eh beantragt...)

2. Vorzulegende Dokumente und Unterlagen


Zusätzlich zu den nachfolgend genannten Dokumenten und Unterlagen kann der Antragsteller aufgefordert werden, zusätzliche Unterlagen vorzulegen oder sich einem persönlichen Gespräch zu unterziehen. Das Visum sollte rechtzeitig vor Reiseantritt beantragt werden. Mit einer Vorlaufzeit von 2 Wochen ist zu rechnen.
  1. gültiger deutscher Reisepaß (check)
  2. Antragsformular für ein Visum (Formblatt - kann hier ausgedruckt oder direkt bei Antragstellung in der Japanischen Vertretung ausgefüllt werden. Bitte auf Englisch oder Japanisch ausfüllen. Ein neueres Paßfoto ist mitzubringen!) hätte ich ja eh was ausfüllen müssen, also egal...
  3. Lebenslauf
    (Formblatt - kann hier ausgedruckt werden, bitte auf Englisch oder Japanisch ausgefüllt mitbringen)   Ja, danke, ich mag euch auch TOTAL! Wieder irgendwas runtertippen =.=
  4. Planung für einen bis zu ein Jahr dauernden Aufenthalt in Japan sowie Angaben zur gewünschten Art der Beschäftigung
    (Formblatt - kann hier ausgedruckt werden, bitte auf Englisch oder Japanisch ausgefüllt mitbringen) hm.... ich mache alles(was legal ist, bevor hier Leute wieder sonstwas denken Ö_Ö) ? und eigentlich möchte ich ja so GANZ UNBEDINGT AUF JEDEN FALL UND SO IN INUYAMA ARBEITEN... oder was? xD
  5. Begründung für den Antrag
    (formlos, ca. eine DIN A4-Seite, bitte auf Englisch oder Japanisch geschrieben mitbringen) BECAUSE I CAN?! Wäre möchte sich mit mir Märchengeschichten ausdenken?
  6. Kopie eines gültigen Versicherungsscheins für eine abgeschlossene Auslandsreisekrankenversicherung für die Zeit des Aufenthalts in Japan  siehe oben...
  7. Unterlagen für den Nachweis der in 1. (e) und (f) angeführten Voraussetzungen
    (Rückflugschein, Nachweis über Bankguthaben, Reiseschecks u.a.) jojo, schon klar, wird gemacht, habe sonst nichts zu tun....

3. Zu beachtende Punkte


  1. Art der Beschäftigung
    Handlungen, die als dem Zweck eines Ferienarbeitsaufenthalts entgegengesetzt angesehen werden wie eine Beschäftigung, die unter das Gesetz zur Kontrolle und Verbesserung des Vergnügungs- und Unterhaltungsgewerbes fällt (z.B. in Nachtclubs o.ä.), sind nicht gestattet. (wie gesagt, alles, was legal ist und so, nech? xD)

  2. Für die Vermittlung von Arbeit wenden Sie sich bitte an das Arbeitsamt (Hello Work) in Ihrer Nähe oder einen Arbeits-Servicecenter für Ausländer (gaikokujin koyô sâbisu sentâ).  hat sich erledigt, ich hab ja schon ne Arbeit... wo ich eigentlich mal so voll nicht zum traveln komme...*seufz*


 Ihr seht, es ist mal wieder was auf den Berg Arbeit oben drauf gekommen und ich rauf mir son bisschen die Haare, wann ich das bitte alles machen soll? Wenigstens weiß ich jetzt, was zu tun ist und auch, dass ich mein Visum innerhalb von 8 Stunden in meiner Hand halte (zwischen Antrag abgeben und Reisepass wiederhaben..) das heißt, wenn ich das nächste oder übernächste Woche mache, funktioniert das alles noch ganz prächtig...

 Und was nun? tja, morgen gehts erstmal nach Halle für ein paar Hausarbeiten und nochmal Freunde sehe... und dann geht der normale Wahnsinn weiter und ich dreh mich weiter im Kreis...*seufz*

Im übrigen, das Visum, was Jenny letztes Jahr wohl so einfach bekommen hat, sollte eigentlich nicht unktionieren ohne den COE.... da ist also irgendwas schief gelaufen... Wieso eigentlich immer ich? Ich will auch das tolle Visum, wo ich nicht so wirklich noch so 1000 Dinge schreiben muss! ;o;


Mein momentaner Lichblick ist im Übrigen der Einzug der Japanischen Volleyballmannschaft ins Halbfinale :) Jeder weiß, die hyper ich schon immer an, weil die einfach die genialste Abwehr der Welt haben! Und Yuko Sano einfach mal Gott ist!
Ziel ist es, sie nochmals live spielen zu sehen - im FIVB World Grand Prix in Japan!!!

 Sorry, heute leider kein Bild:(